Bei der Erstellung der neuen Gottesdienstordnung sind folgende Überlegungen zugrunde gelegt: Verlässlichkeit auch bei Abwesenheit aufgrund von Urlaub, Exerzitien, Fortbildung, Krankheit Die Vorgaben des Erzbischofs (für jeden Priester maximal 3 Sonntagsmessen inkl. Vorabendmesse und in der Regel eine Werktagsmesse täglich) Berücksichtigt sind ferner Messdienerfahrten und aufgrund anderer Aufgaben z.B. die jährliche Malteser-Wallfahrt nach Lourdes, sowie auswärtige Gottesdienst-Verpflichtungen Ausgewogenheit zwischen den beiden Pastoralverbünden unter Berücksichtigung der jeweiligen Größe Einbeziehung der Kapellengemeinden in die Werktagsmessen In jeder der neun Pfarrkirchen wird eine Sonntagsmesse und eine Werktagsmesse in der Woche. Dabei sind die „alten Zeiten“ möglichst berücksichtig worden. Wir möchten es weiterhin ermöglichen, dass Trauungen/Brautämter und auch Ehejubiläen am Samstag möglich sind und, […]