Da die coronabedingte 7-Tage-Inzidenz weiterhin über einem Wert von 10 liegt, gilt ab Freitag, 06.08.2021, wieder die lokale Inzidenzstufe 1 für den Kreis Soest.
Für Gottesdienste gelten daher folgende Regeln der Corona-Schutzverordnung:
– Der Mindestabstand von 1,5m ist einzuhalten.
– Es gilt eine Verpflichtung zur Erfassung der Kontaktdaten.
– Grundsätzlich ist auch am Platz eine Maske zu tragen.
– Gemeindegesang mit medizinischer Maske ist erlaubt.
Die derzeitige CoronaSchVO unterscheidet zwischen der sogenannten Landesinzidenz und den Inzidenzwerten der einzelnen Kreise. Im Pastoralverbund Geseke gilt daher die Einstufung für den Kreis Soest.