Häusliche Krankenpflege, Essen auf Rädern etc.
Tel.: 0 29 42 / 83 50 (täglich)
Servicestellen
Gerberstr. 8
59590 Geseke
Tel.: 0 29 42 / 97 46-46
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Morgenandacht: Mo u. Fr. 9:30 Uhr
Häusliche, stationäre und teilstationäre Pflege
Beratung: Tel.: 0 29 42 / 5 95-0
Hl. Messen:
Mo, Mi u. Do 9:00 Uhr
Di, Fr (Tagespflege) u. So 10:00 Uhr
Katholische Öffentliche Bücherei KÖB
Marktplatz 8
Di 16:00-18:00 Uhr
Mi 10:00-12:00 u. 16:00-18:00 Uhr
Do 15:30-17:00 Uhr
Störmede, Kirchstrase 11a
Do 15:30-17:00 Uhr
Langeneicke, Barbarastrase (im Pfarrheim)
Do 16:00-18:00 Uhr
Bundesweit einheitliche gebührenfreie Telefonnummern:
08 00 / 1 11 01 11 und 08 00 / 1 11 02 22
Wenn ein Mensch stirbt, stehen die Angehörigen vor einer schwierigen emotionalen Situation und vor der Anforderung, zahlreiche Entscheidungen, auch im Sinne des Verstorbenen, zu treffen.
Wir möchten Ihnen hier hilfreiche Ratschläge geben, wie Sie sich in einem solchen Fall verhalten sollten.
Sterbefall in der Wohnung:
Besonders seit den letzen Jahren, in denen viele Menschen zu Hause gepflegt werden, müssen sich die Angehörigen der Situation des Todes eines Menschen in ihrer unmittelbaren Umgebung stellen. Für viele Menschen ist diese Situation neu und überraschend. Damit für den Verstorbenen und die Angehörigen alles in Ruhe geregelt wird, möchten wir Ihnen kurz schildern, was zuerst getan werden muss.
Bitte benachrichtigen Sie sofort einen Arzt. Wenn möglich, den Hausarzt, der den Verstorbenen zuvor gekannt hat. Wenn dieser nicht erreichbar ist, das kann z.B. an Wochenenden oder nachts sein, rufen sie den Notarzt. Dieser ist unter der Nummer der Feuerwehr 112 zu benachrichtigen. Der Hausarzt oder der Notarzt wird nach einer Untersuchung gegebenenfalls den Tod feststellen. Der Arzt ist dann verpflichtet, dies auch schriftlich zu dokumentieren. Es wird eine Todesbescheinigung ausgestellt. Dazu braucht der Arzt eventuell den Personalausweis des Verstorbenen, wenn er den Verstorbenen nicht gekannt hat.
Ist der Angehörige zu Hause gestorben, so erlaubt der Gesetzgeber, dass der Verstorbene bis zu 36 Stunden im Hause bleiben darf.
Sterbefall im Krankenhaus:
Wenn Ihr Angehöriger im Krankenhaus verstorben ist, wird dort von einem Arzt die Todesbescheinigung ausgestellt. In Alten- oder Pflegeheimen wird der Arzt gerufen, der den Verstorbenen kennt. In Krankenhäusern darf der Bestatter erst nach einer bestimmten Frist den Verstorbenen zum Friedhof überführen bzw. erhält auch dann erst die Todesbescheinigung und weitere Unterlagen. In größeren Krankenhäusern oder Kliniken kann man an Wochenenden sehr wenig erledigen, so dass man erst am nächsten Werktag dort aktiv werden kann.
Andere Umstände:
Falls der Verstorbene eines nicht natürlichen Todes gestorben ist oder die Todesursache nicht geklärt ist, wird grundsätzlich die Polizei informiert. Wenn die Polizei nicht, wie z.B. bei einem Unfall schon vor Ort ist, wird sie meistens vom Notarzt gerufen. Die Polizei ermittelt und wird gegebenenfalls notwendiges veranlassen.
Was ist danach zu erledigen?
Suchen Sie sich in Ruhe einen Bestattungsunternehmer aus. Sie können ihn damit beauftragen, alle Formalitäten für Sie zu übernehmen. Falls Sie keinen Bestattungsunternehmer mit der Abwicklung der Formalitäten beauftragt haben, sollten Sie an folgendes denken:
- Als erstes stimmen Sie den Termin für die Bestattung mit dem Friedhof ab
- Melden Sie danach den Tod bei Ihrer Kirchengemeinde und geben Sie den Termin für die Bestattung auf dem Friedhof bekannt
- Anzeige beim Standesamt
- Informieren Sie die Krankenkasse des Verstorbenen
- Druck und Versand von Trauerbriefen
Anzeige beim Standesamt:
Für die Beurkundung eines Todesfalls ist das jeweilige Standesamt zuständig, in dessen Bereich der Tod eingetreten ist. Sollten Sie das Bestattungsunternehmen nicht damit beauftragt haben, die Formalitäten zu erledigen, ist es Ihre Pflicht, den Tod eines Menschen spätestens am folgenden Werktag anzuzeigen.
Zur Anzeige beim Standesamt bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
1. Das Familienstammbuch
Sollte dieses nicht vorhanden oder unvollständig sein, so sind folgende Einzeldokumente notwendig:
– Heiratsurkunde/ Familienbuch (bei Geschiedenen mit Scheidungsvermerk oder
Scheidungsurteil mit Rechtskraftsvermerk)
– Geburtsurkunde
– Sterbeurkunde (falls der Ehegatte bereits verstorben ist)
2. Der Personalausweis des Verstorbenen
3. Die Todesbescheinigung (diese wird vom Arzt ausgestellt)
Wenden Sie sich bei Bestattungen an folgende Personen:
Kirchengemeinden:
Katholische Kirche, Pastoralverbund, An der Abtei 4, Tel. 02942/98552-10
Evangelische Kirche, Gemeindebüro, Auf den Strickern 43, Tel. 02942/3102
Bestattung in Geseke, Kernstadt
Für die Bestattung auf dem Friedhof in Geseke, Delbrücker Straße, ist der Friedhofswärter zuständig. Da seine Arbeitsstätte auf dem Friedhof ist, erreichen Sie ihn am besten persönlich auf dem Friedhofsgelände.
Telefonisch können Sie ihn folgendermaßen erreichen:
02942/78138 oder 0173/7198427 (Handy)
Eine Terminabsprache für eine Bestattung auf einem Ortsteilfriedhof erfolgt ebenfalls über den „Friedhofwärter“ des Kernstadtfriedhofes unter der o.g. Nummer.
Bestattungen in den Stadtteilen Ehringhausen, Langeneicke und Mönninghausen
In diesen Fällen wenden Sie sich bitte an das Friedhofsamt bei der Stadtverwaltung Geseke, Erdgeschoss, Zimmer 007, oder telefonisch unter der Rufnummer 02942/500-66.
Geht es Ihnen, geht es dir auch so? Ich habe mich schon immer gefragt, wie und woher kommt der Regenbogen an den Himmel. Ok, wie ist klar. Es regnet und die Sonne scheint und prompt ist er da, der Regenbogen. Aber woher kommt er, wo ist der Anfang? Jetzt weiß ich es! Kürzlich gab es wieder Regen bei Sonnenschein und da habe ich es genau gesehen und für alle fotografisch festgehalten: Der Regenbogen kommt aus der Stadtkirche.