Die Gremien einer Pfarrgemeinde
Jede Gemeinde ist auf die Mitarbeit von Laien angewiesen. Die gemeinsame Verantwortung aller Christen für den Auftrag der Kirche hat das Zweite Vatikanische Konzil institutionell zum Ausdruck gebracht. Das Konzil regte an, in jeder Pfarrei ein beratendes Gremium einzurichten, das in Zusammenarbeit mit den Klerikern die apostolische Tätigkeit der Kirche unterstützt. Alle vier Jahe wählen die Gläubigen in Ihrer Gemeinde deshalb einen Pfarrgemeinderat. Erstmalig wurde 2017 ein Gesamtpfarrgemeinderat aller sechs Stadt- und Landgemeinden Gesekes gewählt. Ein weiteres Gremium ist der Pfarrverwaltungsrat – auch Kirchenvorstand genannt -, der für die Finanzen der Pfarrei verantwortlich ist.
Pfarrgemeinderat
Der Pfarrgemeinderat ist ein Gremium in einer katholischen Pfarrgemeinde/Kirchengemeinde, dessen Mitglieder zusammen mit dem Pfarrer und den anderen Pfarrgeistlichen und Mitarbeitern „zur Förderung der Seelsorgstätigkeit mithelfen“. Hier können von der Gemeinde gewählte Vertreter mitbestimmen, welche Pläne in der Pfarrei verwirklicht und welche Ziele angestrebt werden. Der Pfarrgemeinderat wird von den Gemeindemitgliedern gewählt.
Für die Gemeinden hat der Pfarrgemeinderat hat eine große Bedeutung. Vieles, was in den Gemeinden heute geschieht, ist mit dem Pfarrgemeinderat verbunden. Hier engagieren sich Frauen und Männer vor Ort mit und für die Menschen. Der PGR berät und unterstützt die Pfarrer und pastoralen Mitarbeiter in vielen Belangen der Seelsorge.
Kirchenvorstand
Der Kirchenvorstand ist der Vermögensverwalter der Kirchengemeinde. Er ist nach kirchlichem und staatlichem Recht dazu berufen und von der Gemeinde gewählt, den Erhalt des Vermögens einschließlich der kirchlichen Gebäude und den zweckentsprechenden Einsatz der Erträge und der durch das Erzbistum zugewiesenen Mittel sicherzustellen.
Dazu gehört in Zusammenarbeit mit dem Gemeindeverband Hellweg in Soest die Erstellung des jährlichen Haushaltes, durch den alle Einnahmen und Ausgaben erfasst werden. Er ist außerdem verantwortlich für alle personellen Angelegenheiten der Beschäftigten der Pfarrei und des Kindergartens. Hierzu arbeitet er eng mit dem erzbischöflichen Generalvikariat zusammen, dessen Zustimmung zu allen wichtigen Entscheidungen erforderlich ist. Über wesentliche Dinge ist auch der Pfarrgemeinderat zu informieren bzw. zu hören, aus dem ein nicht stimmberechtigtes Mitglied im Kirchenvorstand vertreten ist. Andererseits ist ein Vertreter des Kirchenvorstandes stimmberechtigtes Mitglied im Pfarrgemeinderat.